Honorare und Kosten
Die Rechtsanwaltskosten richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Die Höhe der Gebühren richtet sich in zivilrechtlichen Angelegenheiten nach dem Streitwert. In sozialrechtlichen Angelegenheiten sowie Straf- und Bußgeldsachen bestehen so genannte Betragsrahmengebühren.
Wenn keine Vereinbarung getroffen wurde und der Auftraggeber Verbraucher ist, beträgt die Gebühr höchstens 250 Euro zzgl. Umsatzsteuer, für ein erstes Gespräch (Erstberatung) höchstens 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer. Bei einer Erstberatung beschränkt sich die Tätigkeit des Anwaltes ausschließlich auf ein Beratungsgespräch oder eine einfache Auskunft.
Für Bürger mit geringem Einkommen besteht unter Umständen die Möglichkeit Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Entsprechende Antragsformulare sind dem zuständigen Amtsgericht Lübeck erhältlich.
Falls eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, wird die Korrespondenz mit dieser übernommen und ggf. die Deckungszusage der Versicherung für die Mandanten eingeholt.
Die Kosten für Übersetzungen bestimmen sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, nach dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz). Danach beträgt der Zeilenpreis (55 Anschläge in der Zielsprache einschließlich Leerzeichen):
- 1,25 Euro
- 1,85 Euro wenn die Übersetzung insbesondere bei Verwendung von
Fachausdrücken oder wegen schwerer Lesbarkeit des Textes
erschwert ist
- 4,00 Euro bei außergewöhnlich schwierigen Texten
Das Mindesthonorar für eine Übersetzung beträgt 15,- Euro
Bei umfangreichen oder schwierigen Übersetzungen wird üblicherweise ein Pauschalhonorar vereinbart
werden.